Kostenerstattung

Zurzeit erstatten mehr als 100 gesetzliche Krankenkassen sowie die meisten Zusatzversicherungen und privaten Krankenversicherungen anteilig die Behandlungskosten, wenn die Leistung von einem Heilpraktiker oder Arzt erbracht wird.

Um die Höhe der Erstattung zu klären ist es sinnvoll, sich bei der jeweiligen Krankenkasse nach der aktuellen Regelung zu erkundigen.

Über den Link: 

https://www.osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassen können Sie die aktuelle Liste einsehen.


 

Gesetzliche Krankenkassen (GKV)

Seit 2012 bezuschusst die überwiegende Mehrheit osteopathische Leistungen. Manche Krankenkassen benötigen hierfür eine formlose ärztliche Empfehlung, die Ihnen der Arzt ihres Vertrauens gerne ausstellen wird.


 

Private Krankenkassen (PKV)

Die Handhabung ist abhängig vom Tarif des Versicherten. Osteopathische Leistungen werden, wenn nicht explizit vertraglich gesondert aufgeführt, in der Regel über Heilpraktikerleistungen erstattet.


 

Zusatzversicherungen

Das Prozedere verläuft wie bei der PKV.

Wenn ihre gesetzliche Krankenkasse die Behandlung bezuschusst, haben Sie zwei Erstattungsmöglichkeiten. Sie können wählen, ob Sie die Zusatzversicherung aktivieren oder die Bezuschussung über die GKV in Anspruch nehmen.


 

Beihilfe

Bei Beamten oder pensionierten Beamten erstattet die Beihilfe 50 bis 80% der Kosten. Die Differenz übernimmt die private Krankenversicherung.

Die Vorgehensweise ist analog zur PKV.


 

Post- und Bahnbeamte

Die Postbeamtenkrankenkasse und die Krankenversorgung der Bahnbeamten sind gesondert zu betrachten, da es hier große Abrechnungsunterschiede gibt. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse.


 

Selbstzahler

Wenn Sie Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, die osteopathische Leistungen nicht bezuschusst und Sie auch keine Zusatzversicherung haben, tragen Sie die Behandlungskosten selbst. 

Empfehlenswert ist es, stets mit ihrem Sachbearbeiter der GKV zu besprechen, ob im Rahmen der Kulanz und einer Einzelfallentscheidung Osteopathie bezuschusst werden kann.


 

Die Anzahl der benötigten Behandlungen und der Abstand zwischen den Behandlungen kann individuell unterschiedlich sein.


 

 
 

 

 Kontakt: 


Osteopathiepraxis

Antje Kudermann

Hornwiesenstr. 3a

78465 Konstanz

Telefon:

07533 949324

Mail:

info@osteo-kudermann.de